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AGB | B2B-Events

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe und Rollenverteilung

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.

1.2  Der Kunde ist Veranstalter der konkreten Veranstaltung und trägt die Verantwortung für Anlass, Teilnehmerkreis, Einladungen, Programm, Inhalte und wirtschaftliche Durchführung. Die Deine Region GmbH ist Betreiberin und Vermieterin der gebuchten Veranstaltungsfläche sowie Anbieterin der ausdrücklich vereinbarten eigenen Leistungen, insbesondere Speisen, Getränke, Personal, Mobiliar und Dekoration.

1.3  Eine vollständige Gesamtorganisation oder Übernahme sämtlicher Veranstalterpflichten durch die Deine Region GmbH ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Pflichten der Deine Region GmbH als Betreiberin, Vermieterin, Gastronomiebetrieb und Anbieterin eigener Leistungen bleiben unberührt.

1.4  Soweit die Deine Region GmbH lediglich externe Dienstleister vermittelt oder in ausdrücklich offengelegter Vertretung im Namen und auf Rechnung des Kunden handelt, wird sie nicht Vertragspartnerin der jeweiligen Fremdleistung.

§ 2 Angebot, Vertretungsbefugnis und Vertragsschluss

2.1  Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kostenrahmen, Grobkalkulationen und Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.2  Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung der Deine Region GmbH in Textform, durch beiderseitige Annahme eines Angebots in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage eines eindeutig erteilten Auftrags zustande.

2.3  Der für den Kunden handelnde Ansprechpartner versichert, zur Abgabe und Entgegennahme der für die Durchführung erforderlichen Erklärungen befugt zu sein. Beschränkungen der internen Vertretungs- oder Budgetbefugnis sind der Deine Region GmbH vor Vertragsschluss mitzuteilen.

2.4  Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Abreden bleiben vorrangig.

2.5  Einkaufs-, Bestell- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit die Deine Region GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 3 Leistungsumfang, Planung und Änderungen

3.1  Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Angaben in Prospekten, Präsentationen, Bildmaterial, Raumskizzen oder Musterdekorationen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

3.2  Die Deine Region GmbH darf geeignete Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Soweit diese zur Erfüllung eigener Pflichten eingesetzt werden, bleibt die Deine Region GmbH für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

3.3  Die Deine Region GmbH ist zu objektiv gleichwertigen und für den Kunden zumutbaren Änderungen berechtigt, wenn einzelne Waren oder Leistungen nach Vertragsschluss unverschuldet nicht verfügbar sind oder Sicherheits-, Hygiene-, Behörden- oder Betriebsanforderungen dies notwendig machen. Wesentliche Änderungen werden vorab abgestimmt, soweit dies zeitlich möglich ist.

3.4  Zusatzleistungen, Planungsänderungen, Mehraufwand aufgrund unrichtiger oder verspäteter Kundenangaben sowie Wartezeiten oder Wiederholungsleistungen, die der Kunde zu vertreten hat, werden nach dem vereinbarten Satz, hilfsweise nach angemessener üblicher Vergütung, zusätzlich berechnet.

3.5  Teil- und Abschlagsleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar und im Ablauf sachlich begründet sind.

§ 4 Preise und Zahlung

4.1  Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind. Maßgeblich sind die Preise des individuellen Angebots beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

4.2  Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 1.500,00 EUR netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, höchstens jedoch 50 % der festen Netto-Gesamtvergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, zu leisten. Die Anzahlung wird vollständig auf die Gesamtvergütung angerechnet. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens drei Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Bei Vertragsschluss weniger als zehn Kalendertage vor dem Termin ist die feste Gesamtvergütung sofort fällig.

4.3  Verbrauchsabhängige Leistungen, nachträglich bestätigte Zusatzleistungen und Nebenkosten werden mit Zugang der Endabrechnung fällig und sind innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.

4.4  Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.

4.5  Nach erfolgloser angemessener Nachfrist darf die Deine Region GmbH noch ausstehende Leistungen zurückhalten oder vom Vertrag zurücktreten. Der Vergütungsanspruch für erbrachte Leistungen und der Anspruch auf Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens bleiben unberührt.

§ 5 Personenzahl, Mindestabnahme und Verbrauchsleistungen

5.1  Die im Angebot zugrunde gelegte Personenzahl ist bis zur verbindlichen Meldung eine Kalkulations- und Planungsgröße. Der Kunde meldet die verbindliche Personenzahl spätestens zehn Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.2  Abgerechnet wird mindestens die fristgerecht gemeldete Personenzahl beziehungsweise eine vereinbarte Mindestpersonenzahl. Bei höherer tatsächlicher Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Zahl berechnet, soweit die Versorgung möglich ist.

5.3  Reduzierungen nach Ablauf der Meldefrist führen nur insoweit zu einer Preisreduzierung, als die Deine Region GmbH die betroffenen Aufwendungen tatsächlich noch vermeiden kann. Bereits eingegangene Verpflichtungen und bestellte Waren bleiben abrechenbar.

5.4  Verbrauchsleistungen werden nach der vereinbarten Erfassungsmethode abgerechnet. Der Kunde kann eine gemeinsame Kontrolle oder Dokumentation verlangen, soweit dies vorab organisatorisch abgestimmt wird.

§ 6 Verantwortung und Mitwirkung des Kunden als Veranstalter

6.1  Der Kunde hat alle für die sichere, rechtmäßige und termingerechte Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und rechtzeitig zu liefern. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender, verspäteter oder unrichtiger Angaben gehen zu seinen Lasten.

6.2  Der Kunde benennt eine volljährige, entscheidungsbefugte und während Aufbau, Veranstaltung und Abbau erreichbare Veranstaltungsleitung. Diese hat den berechtigten Betriebs- und Sicherheitsanweisungen der Deine Region GmbH Folge zu leisten.

6.3  Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Veranstaltungsinhalte, Werbemaßnahmen, Marken-, Bild-, Musik- und sonstigen Rechte sowie für von ihm veranlasste Genehmigungen verantwortlich. Er darf keine rechtswidrigen, diskriminierenden, extremistischen oder sicherheitsgefährdenden Inhalte oder Aktivitäten durchführen.

6.4  Der Kunde informiert Teilnehmer, Mitarbeiter und eigene Dienstleister über die geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln und sorgt im Rahmen seiner Organisationsherrschaft für deren Einhaltung.

6.5  Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhafte Pflichtverletzungen durch ihn, seine Organe, Mitarbeiter, Beauftragten und von ihm unmittelbar beauftragte Dienstleister. Er stellt die Deine Region GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus von ihm zu vertretenden Rechtsverletzungen, Veranstaltungsinhalten oder dem Einsatz eigener Dienstleister entstehen. Die Deine Region GmbH informiert den Kunden unverzüglich und überlässt ihm, soweit zumutbar, die Abwehr der Ansprüche.

6.6  Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko oder besonderer Größe kann die Deine Region GmbH bei objektivem Anlass den Nachweis einer angemessenen Veranstalter- oder Betriebshaftpflicht verlangen, sofern dies rechtzeitig mitgeteilt oder im Angebot vorgesehen wurde.

§ 7 Externe Dienstleister und Beauftragung im Namen des Kunden

7.1  Eigene DJs, Künstler, Caterer, Fotografen, Technikunternehmen, Aussteller oder sonstige Dienstleister des Kunden bedürfen vor ihrem Einsatz der Zustimmung der Deine Region GmbH. Die Zustimmung darf aus sachlichen Gründen, insbesondere Sicherheit, Hygiene, Lärmschutz, Versicherung, Kapazität oder technischer Eignung, verweigert oder mit angemessenen Auflagen verbunden werden.

7.2  Verträge mit unmittelbar vom Kunden beauftragten Dienstleistern bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister. Die Deine Region GmbH haftet nicht für deren Leistung, soweit ihr kein eigenes Auswahl-, Koordinations- oder sonstiges Verschulden zur Last fällt.

7.3  Beauftragt die Deine Region GmbH nach ausdrücklicher Vereinbarung einen Dienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden, wird der Kunde unmittelbarer Vertragspartner. Die Deine Region GmbH schuldet nur die ordnungsgemäße Auswahl und Weiterleitung der Erklärung, soweit keine weitergehende Leistung vereinbart ist.

7.4  Beauftragt die Deine Region GmbH einen Dienstleister im eigenen Namen zur Erfüllung einer eigenen vertraglichen Leistung, bleibt sie für die vertragsgemäße Erbringung nach Maßgabe dieser AGB verantwortlich.

§ 8 Musik, Künstler, Genehmigungen und behördliche Anforderungen

8.1  Der Kunde ist als Veranstalter für veranstaltungsspezifische Rechte, Anzeigen, Genehmigungen und Meldungen verantwortlich, soweit diese durch sein Programm, seine Werbung, seine Musiknutzung, seine Künstler oder eigenen Dienstleister veranlasst werden.

8.2  Der Kunde übernimmt insbesondere die gegebenenfalls erforderliche Anmeldung und Vergütung öffentlicher Musiknutzungen sowie Verpflichtungen im Zusammenhang mit von ihm unmittelbar beauftragten selbstständigen Künstlern, sofern nicht ausdrücklich eine andere Aufgabenverteilung vereinbart wurde.

8.3  Zwingende Pflichten, die aus dem eigenen Betrieb, einer eigenen Musiknutzung, einer eigenen Künstlerbeauftragung oder der Betreiberstellung der Deine Region GmbH folgen, bleiben bei ihr. Der Kunde liefert alle für Anmeldungen erforderlichen Daten, Programme und Setlists rechtzeitig und vollständig.

8.4  Behördliche oder sicherheitsbezogene Auflagen, die erst nach Vertragsschluss aufgrund der konkreten Veranstaltungsplanung erforderlich werden, sind von der jeweils verantwortlichen Partei umzusetzen. Vom Kunden veranlasste zusätzliche Kosten trägt der Kunde, soweit er hierauf vor Beauftragung hingewiesen wurde oder Gefahr im Verzug bestand.

§ 9 Nutzung der Location, Hausrecht und Sicherheit

9.1  Die Location darf nur für den vereinbarten Zweck, im vereinbarten Zeitraum und innerhalb der genehmigten beziehungsweise zugelassenen Personenzahl genutzt werden. Untervermietung, Weiterüberlassung, Ticketverkauf oder öffentliche Bewerbung bedürfen der vorherigen Zustimmung, sofern sie nicht Vertragsgegenstand sind.

9.2  Flucht- und Rettungswege, Türen, Feuerlöscheinrichtungen und technische Anlagen dürfen nicht verstellt, verdeckt oder verändert werden. Offenes Feuer, Pyrotechnik, Nebelmaschinen, Konfetti, Glitter, Heliumballons, stark haftende Klebemittel, Nägel sowie besondere Effekte oder risikobehaftete Aufbauten bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.

9.3  Die Deine Region GmbH übt das Hausrecht aus. Sie darf notwendige Sicherheitsmaßnahmen anordnen und Personen ausschließen, die andere gefährden, den Ablauf erheblich stören, gesetzliche Vorgaben oder berechtigte Anweisungen missachten.

9.4  Ist eine sichere oder rechtmäßige Durchführung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht möglich, darf die Deine Region GmbH die Veranstaltung nach erfolgloser Abhilfeaufforderung, bei akuter Gefahr sofort, unterbrechen oder beenden. Die vereinbarte Vergütung bleibt abzüglich tatsächlich ersparter Aufwendungen geschuldet; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 10 Veranstaltungszeit, Übergabe, Abnahme, Rückgabe und Reinigung

10.1  Aufbau, Veranstaltungsdurchführung und Abbau sind nur innerhalb der vereinbarten Zeiten zulässig. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung und wird nach dem vereinbarten Satz, hilfsweise nach angemessener üblicher Vergütung, berechnet. Ansprüche Dritter und zusätzliche Personalkosten infolge einer vom Kunden verursachten Zeitüberschreitung trägt der Kunde.

10.2  Der Kunde prüft die Räume und überlassenen Gegenstände bei Übergabe auf erkennbare Mängel und zeigt diese unverzüglich an. Die Nutzung ohne Vorbehalt gilt als Bestätigung des erkennbaren Zustands, berührt jedoch Rechte wegen nicht erkennbarer Mängel nicht.

10.3  Nach Veranstaltungsende sind die Räume und überlassenen Gegenstände vollständig und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Eigene Gegenstände, Verpackungen, Aufbauten und Abfälle sind fristgerecht zu entfernen, soweit keine andere Leistung vereinbart wurde.

10.4  Außergewöhnliche Verunreinigungen und Schäden werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Parteien sollen bei Rückgabe ein Übergabe- oder Schadensprotokoll erstellen; dessen Fehlen schließt den späteren Nachweis nicht aus.

§ 11 Speisen, Getränke, Allergien und mitgebrachte Waren

11.1  Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Für genehmigte mitgebrachte Waren können vereinbarte Service-, Kühl-, Personal- oder Korkgelder berechnet werden.

11.2  Der Kunde meldet Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen mit der verbindlichen Personenzahl. Die Deine Region GmbH stellt die gesetzlich erforderlichen Allergeninformationen für ihre eigenen Angebote bereit.

11.3  Eine vollständig allergenfreie Zubereitung oder der Ausschluss von Kreuzkontaminationen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und betrieblich umsetzbar ist.

11.4  Nach Übergabe oder genehmigter Mitnahme von Speisen trägt der Kunde die Verantwortung für sachgerechte Lagerung, Transport und Weiterverwendung, soweit die Deine Region GmbH keine gesonderte Verwahrung übernommen hat.

§ 12 Stornierung, Reduzierung und Kündigung durch den Kunden

12.1  Eine Änderung des Veranstaltungstermins oder eine wesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs bedarf einer Vereinbarung. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Bereits entstandene Mehrkosten und nicht stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten.

12.2  Der Kunde kann den Vertrag bis zum Veranstaltungsbeginn stornieren. Erfolgt die vollständige Stornierung ohne wichtigen, gesetzlichen oder vertraglichen Grund, kann die Deine Region GmbH anstelle einer konkreten Berechnung folgende pauschalierte Entschädigung verlangen: mehr als 180 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 30 %, 180 bis 91 Kalendertage 50 %, 90 bis 31 Kalendertage 70 %, 30 bis 15 Kalendertage 85 %, 14 bis 4 Kalendertage 95 % und ab 3 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen 100 %.

12.3  Berechnungsgrundlage ist die bei Zugang der Stornierung feststehende feste Netto-Gesamtvergütung. Nicht in die Berechnungsgrundlage einbezogen werden Positionen, deren Aufwand infolge der Stornierung vollständig entfällt und die bis dahin weder verbindlich beauftragt noch beschafft wurden, insbesondere noch nicht angefallene rein verbrauchsabhängige Zusatzleistungen. Die Pauschalen berücksichtigen typischerweise ersparte Aufwendungen sowie die mit zunehmender Terminnähe sinkende Möglichkeit einer wirtschaftlich vergleichbaren Ersatzbelegung.

12.4  Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist. Tatsächlich ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer wirtschaftlich vergleichbaren Ersatzbelegung werden angerechnet. Die Deine Region GmbH kann anstelle der Pauschale einen höheren, konkret nachgewiesenen Anspruch geltend machen. Nicht rückerstattbare, vom Kunden freigegebene Fremdkosten und kundenspezifische Sonderanfertigungen können zusätzlich in tatsächlicher Höhe verlangt werden, soweit sie nicht bereits in der Pauschale enthalten sind. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den geschuldeten Betrag angerechnet.

12.5  Teilreduzierungen nach Ablauf der verbindlichen Meldefrist werden nach den für die betroffenen Leistungen tatsächlich noch vermeidbaren Aufwendungen berücksichtigt. Vereinbarte Mindestumsätze, Mindestpersonenzahlen und bereits eingegangene Verpflichtungen bleiben bestehen.

12.6  Stornierungen und Kündigungen bedürfen aus Beweisgründen der Textform. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

13.1  Wird die Durchführung aufgrund eines außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegenden, nicht vorhersehbaren und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisses verhindert oder wesentlich erschwert, informieren sich die Parteien unverzüglich und stimmen eine wirtschaftlich und organisatorisch zumutbare Ersatzlösung ab.

13.2  Bei vorübergehender Behinderung verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Dauert die Behinderung so lange an, dass die Durchführung am vereinbarten Termin wirtschaftlich oder organisatorisch sinnlos wird, kann jede Partei hinsichtlich der betroffenen Leistung zurücktreten.

13.3  Für nicht erbrachte Leistungen entfällt die Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Bereits vertragsgemäß erbrachte, selbstständig nutzbare Leistungen und vom Kunden ausdrücklich freigegebene, nicht rückerstattbare Fremdkosten bleiben vergütungspflichtig, soweit gesetzlich zulässig.

13.4  Personalausfall, Lieferengpässe oder technische Störungen gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn sie auf einem entsprechend qualifizierten externen Ereignis beruhen und nicht durch zumutbare Ersatzmaßnahmen behoben werden können.

§ 14 Mängelanzeige, Nacherfüllung und Gewährleistung

14.1  Der Kunde hat erkennbare Mängel während Aufbau und Veranstaltung unverzüglich anzuzeigen und eine zumutbare Abhilfe zu ermöglichen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, bleibt § 377 HGB unberührt.

14.2  Die Deine Region GmbH ist zunächst zur Nacherfüllung oder zu einer objektiv gleichwertigen Ersatzleistung berechtigt, soweit dies nach Art der Leistung und Veranstaltungsablauf möglich und zumutbar ist.

14.3  Schlägt eine zumutbare Nacherfüllung fehl oder ist sie wegen des Veranstaltungsablaufs nicht mehr sinnvoll, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

14.4  Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen, übernommenen Garantien, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Verjährung.

§ 15 Haftung

15.1  Die Deine Region GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

15.2  Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Deine Region GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

15.3  Für Garderobe, Waren, Technik, Ausstellungsstücke, Geschenke, Fahrzeuge und sonstige eingebrachte Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen bleibt unberührt.

15.4  Für Leistungen von externen Dienstleistern, die der Kunde selbst oder die Deine Region GmbH ausdrücklich im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt hat, haftet die Deine Region GmbH nur für eigenes Verschulden im Rahmen der übernommenen Vermittlungs- oder Koordinationspflicht.

15.5  Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Deine Region GmbH.

§ 16 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

16.1  Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

16.2  Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

16.3  Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen Zustimmung der Deine Region GmbH; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB und sonstige zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 17 Vertraulichkeit, Datenschutz und Referenzen

17.1  Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die rechtmäßig bekannt, öffentlich zugänglich oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.

17.2  Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

17.3  Übermittelt der Kunde personenbezogene Daten von Teilnehmern, Mitarbeitern oder Dienstleistern, stellt er sicher, dass dies rechtmäßig erfolgt und erforderliche Informationen erteilt wurden.

17.4  Die Nutzung von Namen, Marken, Logos, Veranstaltungsbildern oder Arbeitsergebnissen des Kunden zu Referenzzwecken bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Eine Zustimmung wird nicht allein durch diese AGB erteilt.

§ 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht und Schlussbestimmungen

18.1  Erfüllungsort ist die vereinbarte Veranstaltungsstätte.

18.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Braunschweig. Die Deine Region GmbH bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

18.3  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung in Betracht kommen könnte.

18.4  Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 17. Juli 2026

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