
AGB | B2C-Events
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe und Rollenverteilung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Deine Region GmbH und natürlichen Personen, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließen (Verbraucher). Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.
1.2 Der Kunde ist Veranstalter der konkreten privaten Veranstaltung. Er bestimmt insbesondere Anlass, Teilnehmerkreis, Gästeliste, Programm und inhaltliche Ausgestaltung. Die Deine Region GmbH ist Betreiberin und Vermieterin der gebuchten Veranstaltungsfläche sowie Anbieterin der im Vertrag ausdrücklich aufgeführten eigenen Leistungen, insbesondere Speisen, Getränke, Personal, Mobiliar und Dekoration.
1.3 Eine vollständige Gesamtorganisation oder rechtliche Verantwortung für sämtliche Bestandteile der Veranstaltung übernimmt die Deine Region GmbH nur, soweit dies ausdrücklich im Angebot vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Pflichten der Deine Region GmbH als Betreiberin, Vermieterin, Gastronomiebetrieb und Anbieterin eigener Leistungen bleiben unberührt.
1.4 Soweit die Deine Region GmbH lediglich Kontakte zu externen Dienstleistern vermittelt oder in ausdrücklich offengelegter Vertretung im Namen und auf Rechnung des Kunden handelt, wird sie nicht Vertragspartnerin der jeweiligen Fremdleistung.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Deine Region GmbH die Buchungsanfrage des Kunden in Textform bestätigt oder beide Parteien ein Angebot beziehungsweise eine Auftragsbestätigung in Textform annehmen.
2.2 Der Kunde hat vor Vertragsschluss alle für die Planung wesentlichen Angaben vollständig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Veranstaltungsart, gewünschter Termin, voraussichtliche Personenzahl, zeitlicher Ablauf, besondere Aufbauten, Musik- oder Künstlerprogramm sowie bekannte besondere Anforderungen.
2.3 Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Abreden bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig.
2.4 Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf sie hingewiesen wurde und zumutbar von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen konnte.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich abschließend aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Abbildungen, Beispieldekorationen, Menükarten und Raumskizzen dienen der Beschreibung, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
3.2 Die Deine Region GmbH darf zur Erfüllung eigener vertraglicher Pflichten geeignete Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Sie bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erbringung dieser eigenen Leistungen verantwortlich.
3.3 Nicht wesentliche Änderungen einzelner Leistungen sind zulässig, wenn sie aufgrund nachträglicher Nichtverfügbarkeit, saisonaler Schwankungen, Sicherheitsanforderungen oder betrieblicher Notwendigkeiten erforderlich und für den Kunden zumutbar sind. Ersatzleistungen müssen objektiv gleichwertig sein. Bei einer wesentlichen Änderung wird der Kunde unverzüglich informiert; ihm wird eine angemessene Ersatzleistung angeboten oder, soweit die Änderung den Vertragszweck erheblich beeinträchtigt, ein kostenfreier Rücktritt vom betroffenen Leistungsteil ermöglicht.
3.4 Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie von der Deine Region GmbH bestätigt wurden. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vor Ausführung mitzuteilen, soweit eine vorherige Bezifferung möglich ist.
§ 4 Preise und Zahlung
4.1 Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
4.2 Soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 1.500,00 EUR, höchstens jedoch 50 % der festen Gesamtvergütung, zu leisten. Die Anzahlung wird vollständig auf die Gesamtvergütung angerechnet. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei einem Vertragsschluss weniger als 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin ist die feste Gesamtvergütung sofort nach Rechnungszugang, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, fällig.
4.3 Verbrauchsabhängige Leistungen, nachträglich bestätigte Zusatzleistungen und berechtigte Nebenkosten werden nach der Veranstaltung abgerechnet und sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungszugang zu zahlen.
4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist darf die Deine Region GmbH noch ausstehende Leistungen zurückhalten oder vom Vertrag zurücktreten, sofern sie dies zuvor angedroht hat. Bereits erbrachte Leistungen und ein tatsächlich entstandener Schaden bleiben abrechenbar.
§ 5 Personenzahl, Mindestabnahme und Verbrauchsleistungen
5.1 Die bei Vertragsschluss angegebene Personenzahl ist zunächst eine Planungsgröße. Der Kunde teilt der Deine Region GmbH spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn die verbindliche Personenzahl mit, sofern im Angebot keine andere Frist festgelegt ist.
5.2 Abgerechnet wird mindestens die fristgerecht gemeldete verbindliche Personenzahl beziehungsweise eine vertraglich vereinbarte Mindestpersonenzahl. Nehmen mehr Personen teil, wird die tatsächliche Personenzahl abgerechnet, soweit eine zusätzliche Versorgung möglich ist.
5.3 Eine nach Ablauf der Meldefrist mitgeteilte Verringerung der Personenzahl reduziert die Vergütung nicht, soweit die Deine Region GmbH bereits entsprechend disponiert hat. Ersparte, konkret zuordenbare Aufwendungen werden berücksichtigt, wenn sie tatsächlich noch vermieden werden konnten.
5.4 Getränke, Speisen oder sonstige Leistungen, die nach tatsächlichem Verbrauch berechnet werden, werden anhand der vereinbarten Erfassungsmethode abgerechnet.
§ 6 Pflichten des Kunden als Veranstalter
6.1 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bestimmten Veranstaltungsinhalte, des Programms, der Einladungen und der von ihm eingebrachten Materialien verantwortlich.
6.2 Der Kunde benennt spätestens zu Veranstaltungsbeginn eine volljährige, entscheidungsbefugte und während der gesamten Veranstaltung erreichbare Kontaktperson. Der Kunde und seine Kontaktperson haben den berechtigten Sicherheits- und Betriebsanweisungen der Deine Region GmbH Folge zu leisten.
6.3 Eigene DJs, Künstler, Fotografen, Caterer, Techniker oder sonstige Dienstleister sowie eigene Aufbauten, technische Anlagen und Dekorationen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Deine Region GmbH eingesetzt werden. Die Zustimmung kann aus sachlichen Gründen, insbesondere wegen Sicherheit, Hygiene, Lärmschutz, Kapazität oder Versicherungsschutz, verweigert oder mit angemessenen Auflagen verbunden werden.
6.4 Der Kunde hat seine Gäste rechtzeitig über die für die Location geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln zu informieren und im Rahmen seiner tatsächlichen Möglichkeiten auf deren Einhaltung hinzuwirken.
6.5 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst, seine gesetzlichen Vertreter, von ihm beauftragte Personen oder eigene Dienstleister schuldhaft verursachen. Bei Schäden durch Gäste wirkt der Kunde an der Aufklärung mit und stellt vorhandene Kontaktdaten des Verursachers im rechtlich zulässigen Umfang zur Verfügung.
6.6 Änderungen des Programms, der Personenzahl oder sonstiger wesentlicher Umstände sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Nutzung der Location, Sicherheit und Hausrecht
7.1 Die Location darf ausschließlich für den vereinbarten Zweck, im vereinbarten Zeitraum und innerhalb der zugelassenen Personenzahl genutzt werden. Eine Überlassung an Dritte oder eine öffentliche Bewerbung der Veranstaltung ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.
7.2 Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen, Türen und technische Anlagen dürfen nicht verstellt, verdeckt oder verändert werden. Offenes Feuer, Pyrotechnik, Nebelmaschinen, Konfetti, Glitter, Heliumballons, stark haftende Klebemittel, Nägel sowie vergleichbare risikobehaftete Gegenstände oder Materialien bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
7.3 Rauchen ist nur in den hierfür freigegebenen Bereichen gestattet. Gesetzliche Jugendschutzvorgaben und die Anweisungen des eingesetzten Personals sind einzuhalten.
7.4 Die Deine Region GmbH übt das Hausrecht aus. Personen, die den Betriebsablauf erheblich stören, andere gefährden, Anweisungen nicht befolgen oder offensichtlich stark alkoholisiert sind, können nach vorheriger Aufforderung zur Verhaltensänderung – bei akuter Gefahr auch sofort – von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
7.5 Wird die Veranstaltung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund vorzeitig beendet oder eingeschränkt, bleibt die vereinbarte Vergütung abzüglich tatsächlich ersparter Aufwendungen geschuldet.
§ 8 Veranstaltungszeit, Übergabe, Rückgabe und Reinigung
8.1 Aufbau, Veranstaltung und Abbau sind nur innerhalb der im Vertrag festgelegten Zeiten zulässig. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung und wird nach dem im Angebot oder der vor Vertragsschluss übermittelten Preisliste vereinbarten Satz berechnet.
8.2 Die Räume und überlassenen Gegenstände sind nach Veranstaltungsende in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Eigene Gegenstände, Verpackungen, Dekorationen und Abfälle sind innerhalb der vereinbarten Abbauzeit zu entfernen, soweit keine Entsorgung durch die Deine Region GmbH gebucht wurde.
8.3 Übliche Endreinigung ist nur enthalten, wenn dies im Angebot ausgewiesen ist. Außergewöhnliche Verunreinigungen, insbesondere durch Konfetti, Erbrochenes, Wachs, Klebstoffe, Farbe oder nicht genehmigte Materialien, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
8.4 Festgestellte Schäden und besondere Vorkommnisse sollen bei Rückgabe gemeinsam dokumentiert werden. Die Geltendmachung später erkennbarer Schäden bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich.
§ 9 Speisen, Getränke, Allergien und mitgebrachte Waren
9.1 Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Ausgenommen sind medizinisch erforderliche Spezialnahrung und Babynahrung nach vorheriger Mitteilung. Für ausdrücklich genehmigte mitgebrachte Waren können vereinbarte Service- oder Korkgelder anfallen.
9.2 Der Kunde teilt bekannte Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen spätestens mit der verbindlichen Personenzahl mit. Die Deine Region GmbH stellt die gesetzlich erforderlichen Informationen zu Allergenen für die von ihr angebotenen Speisen und Getränke bereit.
9.3 Eine vollständig allergenfreie Zubereitung oder der Ausschluss von Kreuzkontaminationen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und technisch umsetzbar vereinbart wurde.
9.4 Speisen dürfen aus Hygienegründen nur mit Zustimmung mitgenommen oder nach Veranstaltungsende ausgegeben werden. Für unsachgemäße Lagerung oder Weiterverwendung nach Übergabe an den Kunden haftet die Deine Region GmbH nur nach Maßgabe von § 14.
§ 10 Externe Dienstleister, Musikrechte und Genehmigungen
10.1 Verträge mit vom Kunden unmittelbar beauftragten externen Dienstleistern kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande. Die Deine Region GmbH haftet nicht für deren Leistungen, soweit ihr kein eigenes Auswahl-, Koordinations- oder sonstiges Verschulden zur Last fällt.
10.2 Soweit die Deine Region GmbH nach ausdrücklicher Vereinbarung im Namen und auf Rechnung des Kunden einen externen Dienstleister beauftragt, wird der Kunde unmittelbarer Vertragspartner dieses Dienstleisters. Die Deine Region GmbH schuldet in diesem Fall nur die ordnungsgemäße Vermittlungs- oder Beauftragungsleistung.
10.3 Der Kunde ist als Veranstalter für veranstaltungsspezifische Genehmigungen, Rechte und Meldungen verantwortlich, soweit diese durch sein Programm, seine Künstler, seine Musiknutzung, seine Werbung oder seine eigenen Dienstleister veranlasst werden. Dies umfasst insbesondere gegebenenfalls erforderliche Musiknutzungsrechte und Verpflichtungen im Zusammenhang mit unmittelbar durch den Kunden beauftragten selbstständigen Künstlern.
10.4 Soweit zwingende Pflichten aufgrund des eigenen Betriebs, eigener Musiknutzung oder eigener Beauftragung bei der Deine Region GmbH liegen, bleiben diese unberührt. Der Kunde stellt die für eine erforderliche Anmeldung notwendigen Veranstaltungs- und Programmdaten rechtzeitig zur Verfügung.
§ 11 Änderungen und Stornierung durch den Kunden
11.1 Der Kunde kann eine einvernehmliche Änderung des Termins oder des Leistungsumfangs anfragen. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Kommt eine Umbuchung zustande, werden bereits entstandene Mehrkosten und nicht stornierbare Fremdkosten transparent abgerechnet.
11.2 Der Kunde kann den Vertrag bis zum Veranstaltungsbeginn stornieren. Erfolgt die Stornierung ohne gesetzlichen oder vertraglichen Rücktritts- oder Kündigungsgrund, kann die Deine Region GmbH anstelle einer konkreten Berechnung folgende pauschalierte Entschädigung verlangen: mehr als 180 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 25 %, 180 bis 91 Kalendertage 40 %, 90 bis 31 Kalendertage 60 %, 30 bis 15 Kalendertage 75 %, 14 bis 4 Kalendertage 90 % und ab 3 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen 95 %.
11.3 Berechnungsgrundlage ist die bei Zugang der Stornierung feststehende feste Gesamtvergütung. Nicht in die Berechnungsgrundlage einbezogen werden Positionen, deren Aufwand infolge der Stornierung vollständig entfällt und die bis dahin weder verbindlich beauftragt noch beschafft wurden, insbesondere noch nicht angefallene rein verbrauchsabhängige Zusatzleistungen. Die Pauschalen berücksichtigen typischerweise ersparte Aufwendungen sowie die mit zunehmender Terminnähe sinkende Möglichkeit einer wirtschaftlich vergleichbaren Ersatzbelegung.
11.4 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist. Tatsächlich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer wirtschaftlich vergleichbaren Ersatzbelegung werden angerechnet. Die Deine Region GmbH kann anstelle der Pauschale einen höheren, konkret nachgewiesenen Anspruch geltend machen. Nicht rückerstattbare, vom Kunden freigegebene Fremdkosten und kundenspezifische Sonderanfertigungen können zusätzlich in tatsächlicher Höhe verlangt werden, soweit sie nicht bereits in der Pauschale enthalten sind. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den geschuldeten Betrag angerechnet.
11.5 Die Stornierung bedarf aus Beweisgründen der Textform. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang bei der Deine Region GmbH.
§ 12 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
12.1 Kann eine Veranstaltung aufgrund eines außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegenden, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisses nicht oder nur wesentlich verändert durchgeführt werden, informieren sich die Parteien unverzüglich und bemühen sich zunächst um eine zumutbare Ersatzlösung oder Terminverschiebung.
12.2 Ist die Durchführung endgültig unmöglich oder unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Leistungsstörungsregeln. Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet. Vergütung für bereits vertragsgemäß erbrachte, selbstständig nutzbare Leistungen und vom Kunden ausdrücklich freigegebene, nicht rückerstattbare Fremdkosten bleibt geschuldet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12.3 Persönliche Verhinderungsgründe des Kunden oder einzelner Gäste, insbesondere Krankheit, Reiseprobleme oder fehlende Teilnahme, gelten grundsätzlich nicht als höhere Gewalt und richten sich nach den Stornierungsregelungen.
12.4 Wetterbedingte Einschränkungen bei Außenflächen begründen keinen Anspruch auf Rücktritt, wenn die Veranstaltung in den vereinbarten Innenräumen im Wesentlichen durchgeführt werden kann.
§ 13 Mängelrechte
13.1 Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
13.2 Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel unverzüglich dem verantwortlichen Personal mitzuteilen, damit noch während der Veranstaltung Abhilfe geschaffen werden kann. Unterbleibt eine Mitteilung, verliert der Kunde seine Rechte nur, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist und eine rechtzeitige Abhilfe sonst möglich gewesen wäre.
13.3 Die Deine Region GmbH darf zunächst eine angemessene Nachbesserung oder gleichwertige Ersatzleistung anbieten, sofern dies nach Art des Mangels und dem Ablauf der Veranstaltung möglich und zumutbar ist.
§ 14 Haftung
14.1 Die Deine Region GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Deine Region GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
14.3 Für Garderobe, Geschenke, Technik, Dekoration, Fahrzeuge und sonstige eingebrachte Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen bleibt unberührt.
14.4 Für Ausfälle oder Störungen von Telekommunikations-, Energie- oder Versorgungsleistungen, die außerhalb des beherrschbaren Verantwortungsbereichs der Deine Region GmbH liegen, haftet sie nur nach den vorstehenden Maßstäben.
14.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Deine Region GmbH.
§ 15 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
15.1 Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch die Deine Region GmbH zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgen nur auf Grundlage einer vorherigen Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Die Annahme dieser AGB stellt keine Einwilligung dar.
15.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm oder seinen beauftragten Personen angefertigten und veröffentlichten Aufnahmen verantwortlich. Betriebs- und Sicherheitsbereiche dürfen nicht ohne Zustimmung aufgenommen werden.
§ 16 Datenschutz, Fundsachen und Mitteilungen
16.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Deine Region GmbH.
16.2 Übermittelt der Kunde personenbezogene Daten von Gästen oder Dienstleistern, sichert er zu, hierzu berechtigt zu sein und die betroffenen Personen erforderlichenfalls informiert zu haben.
16.3 Fundsachen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Die Deine Region GmbH ist berechtigt, angemessene Kosten für die Aufbewahrung und den Rückversand von Fundsachen zu berechnen.
16.4 Der Kunde hat Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Rechtserhebliche Mitteilungen können an die zuletzt mitgeteilte E-Mail- oder Postanschrift gesendet werden.
§ 17 Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
17.1 Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sowie für die Lieferung von Speisen und Getränken besteht jedoch kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
17.2 Soweit einzelne, gesondert buchbare Leistungen ausnahmsweise nicht unter diese gesetzliche Ausnahme fallen, bleiben die gesetzlichen Widerrufsrechte unberührt. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung wird dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 18 Verbraucherstreitbeilegung, Recht und Schlussbestimmungen
18.1 Die Deine Region GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.
18.2 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt.
18.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Stand: 17. Juli 2026
